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Eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaften Vorarlbergs, gilt ab 30 Juli 2026 bis auf Widerruf!
Übertretungen der Waldbrandverordnung können mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
WALDBRANDGEFAHR - Eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaften Vorarlbergs (1,00 MB) - .PDF
04.08.2026