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WALDBRANDGEFAHR - Eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaften Vorarlbergs

Waldbrand

Eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaften Vorarlbergs, gilt ab 30 Juli 2026 bis auf Widerruf!

Übertretungen der Waldbrandverordnung können mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

04.08.2026